NRWege-Stipendien für Studierende mit Fluchterfahrung

Das International Office der Universität Münster vergibt Stipendien an Studierende mit Fluchterfahrung. Das Stipendien-Programm „NRWege ins Studium“ wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Zielgruppe:
Bewerben können sich Studierende mit Fluchterfahrung, die an der Universität Münster eingeschrieben sind. Sprachkursteilnehmende und Promovierende können sich nicht für das Stipendium bewerben.
Sie können sich unter folgenden Voraussetzungen bewerben:
- Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben
- Basierend auf Ihren bisherigen Leistungen ist ein erfolgreicher Abschluss des Studiums zu erwarten
- Sie empfangen keine Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld/SGB II, Leistungen nach SGB XII, Asylbewerberleistung)
- Sie haben keine Niederlassungserlaubnis und keine deutsche Staatsangehörigkeit
- Sie sind bei Erstförderung nicht länger als 5 Jahre in Deutschland. Es gibt Ausnahmen von der 5-Jahre Regelung. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie von der Regelung betroffen sind
- Sie haben BAföG beantragt und Ihr Antrag wurde abgelehnt/noch nicht bewilligt
- Sie haben kein anderes Einkommen (z.B. Gehalt, Stipendium) über ≥ 992 Euro
Bewerbungsfrist:
Sie können sich bis zum 25. Februar 2025 für das NRWege Stipendium bewerben.
Auswahlkriterien:
- Finanzieller Unterstützungsbedarf
- Akademische Leistungen
- Motivation
- Gesellschaftliches Engagement
Welche Stipendienarten gibt es?
Vollstipendium | max. 12 Monate | max. 992 €/Monat
Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt keine Leistungsstipendien ausgeschrieben werden. Für Leistungsstipendien können Sie sich voraussichtlich wieder ab dem Wintersemester 2025/26 bewerben.
Wie können Sie sich bewerben?
1. Bitte füllen Sie bis zum 25. Februar unsere Online-Bewerbung aus und laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen hoch:
2. Die Auswahlkommission prüft Ihre Bewerbung und entscheidet über die Vergabe der Stipendien unter Berücksichtigung der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Die Auswahlentscheidung erfolgt bis spätestens zum 10. März.
Welche Unterlagen müssen Sie hochladen?
Folgende Unterlagen müssen Sie im Rahmen der Online-Bewerbung hochladen:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Warum benötigen Sie finanzielle Unterstützung?
- Warum haben Sie sich für Ihr Studium entschieden?
- Was sind Ihre Pläne nach dem Studium?
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Kopie des Aufenthaltstitels (beide Seiten)
- Selbstauskunft über finanzielle Situation (Formular befindet sich im Bewerbungsportal Indico)
- Nachweis BAföG Antrag/-Ablehnungsbescheid
- Aktuelle Noten- bzw. Leistungsübersicht (ab dem 2. Semester)
- Gutachten einer Professorin/eines Professors zu fachlichen Leistungen und Aussicht auf Studienerfolg (erst ab dem 4. Fachsemester oder für ein Anschlussstipendium)
- Nachweise über gesellschaftliches Engagement oder besondere Leistungen (falls vorhanden)
- Abschließende Erklärung (Formular befindet sich im Bewerbungsportal Indico)
Was für Besonderheiten gibt es in Bezug auf BAföG, Verdienst oder weitere Stipendien?
Verfügen Sie über ein anderes Einkommen (z.B. Gehalt, Stipendium) unter 992 Euro, wird Ihr Einkommen auf die Stipendienhöhe angerechnet. Ein BAföG Bezug schließt den Empfang des Stipendiums aus.
Sollten Sie rückwirkend von anderer Stelle Finanzierung erhalten (z.B. BAföG oder weitere Stipendien), müssen Sie die jeweilige Stelle über den Erhalt des NRWege-Stipendiums informieren und mit einer Rückforderung rechnen.
Ändern sich Ihre Einkommensverhältnisse während des Stipendienbezugs, müssen Sie das International Office informieren und mit einer Anpassung des Stipendiums rechnen.
Informationen zum Aufenthaltsstatus
Förderfähig sind Studierende mit Fluchterfahrung bei denen folgende Kriterien erfüllt sind:
- Eine erste Entscheidung des BAMF liegt vor (Ausnahme §24)
- Es erfolgte eine Aufnahme zum vorübergehenden Schutz
- Es erfolgte eine Aufnahme aus humanitären Gründen
- Es erfolgte eine Aufnahme aus dem Ausland
- Es besteht keine vollziehbare Ausreisepflicht