FAQ – Häufige Fragen zum Bachelorstudium

Auf dieser Webseite erhalten Sie Antworten und weitere Informationen zu Ihren Fragen.

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Studienangebot

  • Was kann ich  an der Uni Münster studieren?

    Der Study Guide gibt Ihnen einen Überblick über alle Studiengänge undStudienangebote an der Universität Münster.

  • Welche englischsprachigen Studiengänge gibt es?

    Derzeit bietet die Universität Münster nur einen englischsprachigen Bachelorstudiengang (B. Sc. in Human Movements in Sports and Exercise)

    Alle anderen Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge sind deutschsprachige Studiengänge.

     

  • Was sind zulassungsbeschränkte Studiengänge ?

    "Zulassungsbeschränkt" bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen für einen Studiengang zur Verfügung steht, für die man sich bewerben muss. Die Zulassungsbeschränkung wird auch als "Numerus Clausus (NC)" bezeichnet.

    Nicht-EU-/EWR-Bewerbende ohne europäische Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich für alle Studiengänge.

    Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden im ersten und höheren Fachsemester unterschiedlich vergeben.
    Informationen zum Vergabeverfahren und zur Zulassung und Auswahlgrenzen finden Sie hier.

  • Was sind zulassungsfreie Studiengänge ?

    Für Studiengänge, die zulassungsfrei sind, werden keine Auswahlverfahren für die zu vergebenen Plätze durchgeführt.

    Es werden alle Bewerberinnen und Bewerber angenommen, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

    Einen Gesamtüberblick über die an der Universität Münster zur Zeit zulassungsfreien grundständigen Studiengänge bekommen Sie, wenn Sie im Studienführer die Filteroptionen nutzen und bei der "Auswahl des Zulassungsverfahrens" den Wert "zulassungsfrei" setzen.

Hochschulzugangsberechtigung/Zulassung

  • Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Studiengänge an der Universität Münster?

    Sie brauchen (in deutscher oder englischer Sprache):

    1.  eine Hochschulzugangsberechtigung (Ihre Schulabschlusszeugnisse und eventuell Hochschulaufnahmeprüfungsbescheide oder Bescheide zu bereits studierten Semestern)
    2. Sprachkenntnisse in Deutsch (für die meisten Studienfächer DSH 2)
      Sprachkenntnisse in Englisch (für englischsprachige Programme)

    Genaue Informationen zum geforderten Sprachniveau finden Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung des jeweiligen Studiengangs

    Wenn Sie einen Schul- oder/und Hochschulabschluss aus Indien, China oder Vietnam haben, müssen sie diese bei der Akademischen Prüfstelle Ihrer Hauptstadt prüfen und zertifizieren lassen.

     

  • Kann ich mit meinem Schulabschluss in Deutschland studieren?

    Für ein Studium in Deutschland brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung.
    Die Hochschulzugangsberechtigung ist ein akademischer Nachweis (in der Regel ein Schulabschluss), der Sie zum Studium an deutschen Hochschulen berechtigt.

    In einigen Fällen ist die Hochschulzugangsberechtigung eine Kombination aus mehreren Dokumenten wie einem Schulabschluss und einem Nachweis über Studienzeiten oder einem Vorbereitungsjahr an einem Studienkolleg.

    Ihre Hochschulzugangsberechtigung können Sie vorab unverbindlich über die Datenbanken des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und Anabin - dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen prüfen.

    Bitte beachten Sie, dass die Hochschulzugangsberechtigung im Vorfeld durch die Universität Münster nicht geprüft werden kann.

  • Kann ich eine bedingte Zulassung erhalten?

    Es gibt keine bedingte Zulassung an der Universität Münster.

  • Kann ich ein Studienkolleg besuchen, um in Deutschland studieren zu können?

    Leider gibt es in Münster kein Studienkolleg. Sie können sich aber an anderen Orten in Deutschland auf ein Studium in diesem Land vorbereiten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf folgender Webseite

    Bitte überprüfen Sie vor einer Bewerbung noch einmal, ob Sie eine Qualifikation haben, die Sie zum Studium in Deutschland berechtigt.

    Es gibt auch die Möglichkeit, die Feststellungsprüfung abzulegen, ohne sich durch ein Studienkolleg darauf vorzubereiten. Hier finden Sie Informationen zu der externen Feststellungsprüfung.

Bewerbung

  • Wie bewerbe ich mich?

    An der Universität Münster bewerben Sie sich online.

    Hier finden Sie alle Informationen für EU-/EWR- und

    Nicht-EU-/EWR-Bewerber*innen ohne europäische Hochschulzugangsberechtigung.

    EU-Bewerbende (mit Registrierung bei Hochschulstart) und Nicht-EU-Bewerbende bewerben sich für das 1. Fachsemester fristgerecht online über das Bewerbungsportal (Online-Bewerbung).

     

  • Wie bewerbe ich mich für zulassungsfreie Studiengänge ?

    Nicht-EU-Bewerbende bewerben sich auch für zulassungsfreie Studiengänge für das 1. Fachsemester fristgerecht online über das Bewerbungsportal (Online-Bewerbung).

    EU-Bewerbende:

    Zunächst führen Sie die Online-Immatrikulation vollständig durch. Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem Immatrikulationsantrag, Ihrer Immatrikulationsnummer und Informationen zu den weiteren notwendigen Schritten. Sie melden sich im Infoportal der Immatrikulation an und nehmen die erforderlichen Uploads vor.

    Alle Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages erhalten Sie innerhalb von einer Woche nach erfolgter Immatrikulation per Post.

    Online-Immatrikulation

    Immatrikulationsfristen

     

  • Welche Dokumente brauche ich für die Bewerbung?

    Folgende Unterlagen müssen Sie hochladen:

    - Hochschulzugangsberechtigung

    - Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse für deutschsprachige Studiengänge

    Beachten Sie bitte, dass meist noch zusätzliche Unterlagen hochgeladen werden müssen, wie zum Beispiel:

    - das Zeugnis der Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs (bei Studienkollegbesuch)

    - Fächer- und Notenübersicht des Hochschulstudiums (bei vorherigen Studienzeiten)

    - Hochschulabschlusszeugnis (mit vorhandenem Hochschulabschluss)

    - APS-Zertifikat ( für Bewerbende aus China, Indien oder Vietnam)

    Wenn Ihre Unterlagen im Original nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen Sie die Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache zusammen mit dem originalsprachigen Dokument in einer PDF-Datei bis 2 MB hochladen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?


    Je nach Studienwahl und Bewerbungsverfahren gibt es unterschiedliche Fristen.
    Achtung: Bitte informieren Sie sich, ob Ihr gewünschter Studiengang zum Winter- und/oder Sommersemester angeboten wird. Diese Information finden Sie im Studienführer.

  • Werden meine Dokumente vor der Bewerbung geprüft ?

    Für die Überprüfung Ihrer Dokumente sind Sie selbst verantwortlich. Diese werden vom Studierendensekretariat während der Bewerbung nach Einreichen der Unterlagen geprüft. Eine Vorabprüfung findet nicht statt.

    Ihre Hochschulzugangsberechtigung können Sie vorab unverbindlich über die Anabin -oder DAAD- Datenbanken prüfen.

  • Kann ich Dokumente nachreichen?

    Ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist nicht möglich.

  • Wie lange muss ich auf eine Zu- oder Absage warten?

    Den Stand Ihrer Bewerbung können Sie im Infoportal überprüfen. Am Ende Ihrer Bewerbung erhalten Sie Ihre Anmeldedaten hierfür. Bitte überprüfen Sie den Status Ihrer Bewerbung mindestens zweimal pro Woche. Die Ablehnungs- und Zulassungsbescheide werden circa 6-8 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist verschickt.

     

  • Gibt es Zugangsprüfungen?

    Für Musik (musische Studiengänge) und Sportwissenschaften gibt es spezifische Aufnahmeprüfungen.

     

  • Kann ich mich in höhere Fachsemester einschreiben?

    Für ein höheres Fachsemester ist eine Bewerbung über das Bewerbungsportal der Universität Münster erforderlich,
    wenn der gewünschte Studiengang in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist.

    Sie brauchen eine Bescheinigung der jeweiligen Studienfachberatung über die Anrechnung von Studienleistungen (Einstufungsbescheinigung).

    Eine Einstufungsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Hochschulwechselnde oder Wiedereinsteigende bereits an einer deutschen Hochschule für den gleichen Studiengang immatrikuliert waren. In diesem Fall reichen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemesteranzahl ein.

    Mehr Informationen zum höheren Fachsemester hier.

Sprachkenntnisse

  • Habe ich ausreichende Sprachkenntnisse?

    Die meisten Studiengänge an der Universität Münster werden in deutscher Sprache unterrichtet.

    Um zu einem deutschsprachigen Studiengang zugelassen zu werden, müssen Sie über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen.

    Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung über die sprachlichen Voraussetzungen und über unseren vorbereitenden Deutschkurs.

    Die Sprachanforderungen für unsere englischsprachigen Studiengänge finden Sie direkt auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge.

  • Gibt es studienvorbereitende Sprachkurse?

    Das Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache des Sprachenzentrums der Universität Münster bietet in Vorbereitung auf die DSH-Prüfung einen Sprachkurs für internationale Studierende an. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme bereits Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf B1-Niveau gefordert sind.

    Die Kursgebühr beträgt 500€ pro Semester. Sprachkursteilnehmer werden zudem an der Universität Münster eingeschrieben und müssen aus diesem Grund auch den regulären Semesterbeitrag von ca. 320€ zahlen.

    Mehr Informationen zu den Sprachanforderungen  hier.

    Informationen zur Bewerbung für den  Sprachkurs.

  • Welche Sprachnachweise werden anerkannt?

    Hier finden Sie eine Übersicht der anerkannten Deutschnachweise.

    Die Sprachanforderungen für unsere englischsprachigen Studiengänge finden Sie direkt auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge.

Studienfinanzierung

  • Wie viel Geld brauche ich für Studium und Leben monatlich?

    Bitte beachten Sie, dass Sie ca. 1000 € monatlich zur Verfügung haben sollten, um das Leben in Münster zu finanzieren, ohne dass Sie arbeiten gehen müssen. Für die regulären Studiengänge müssen Sie keine Studiengebühren an der Universität Münster bezahlen - eine Ausnahme sind die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge. Dennoch fallen mit Beginn des Studiums verschiedene Kosten an, wie der Semesterbeitrag (ca. 320€ pro Semester), für Sprachkursstudierende zusätzlich die Kursgebühr (500 € pro Semester), ggf. der Aufenthaltstitel (ca. 110 € pro Jahr) und die Lebenshaltungskosten.

    Ein Studium in Deutschland ist mit einigen Lebenshaltungskosten verbunden. Stipendien sind in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern nicht üblich. Bitte klären Sie Ihre Studienfinanzierung im Vorfeld ab.

  • Wie kann man ein Studium finanzieren?

    Die folgenden Seiten informieren über die entstehenden Kosten und über die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote.

  • Kann ich ein Stipendium bekommen ?

    Da man in Deutschland nur für wenige Studiengänge Studiengebühren zahlen muss, gibt es keine allgemeinen Stipendienprogramme an den Hochschulen.

    Teilstipendienprogramme wie das Deutschlandstipendium „ProTalent“ an der Universität Münster oder Stipendien besonderer Förderprogramme sind Möglichkeiten, über die Sie sich individuell informieren können.

    Bitte beachten Sie: Für viele Stipendien gelten besondere Voraussetzungen wie sehr gute Leistungen sowie ehrenamtliches Engagement neben dem Studium, aber auch meist die deutsche Staatsbürgerschaft.

    Orientieren Sie sich frühzeitig, ob Sie für ein Stipendium in Frage kommen und wie lange der Bewerbungsprozess dauert.

    allgemeine Informationen zu Stipendien und Bewerbungen.

    Informationen zu Stipendien für internationale Studieninteressierte

    Informationen zu Stipendien für Studierende mit Fluchterfahrung

Wohnen in Münster

  • Bekomme ich während meines Studiums ein Wohnheimzimmer?

    Mit Ihrer Zulassung bekommen Sie nicht automatisch ein Wohnheimzimmer zugewiesen!

    Viele Studienanfänger*innen bewerben sich um einen Wohnheimplatz in den Einrichtungen des Studierendenwerks, man muss aber mit langen Wartezeiten rechnen.

  • Wo kann ich während des Studiums wohnen?

    In unserem Info "Wohnen in Münster" haben wir alles zusammengestellt, was wir an Hilfen kennen. Darüber hinaus hat der AStA eine Wohnbörse eingerichtet.

Visum/Aufenthalt

  • Wie beantrage ich ein Visum / eine Aufenthaltsgenehmigung?

    Internationale Studierende benötigen in der Regel ein Visum für Studienzwecke – ein Touristenvisum reicht für einen Studienbeginn nicht aus. Auch zum Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses wird ein Visum zum Zweck des Studiums mit studienvorbereitenden Kursen benötigt. Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus der EU, des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum.
    Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob Sie ein Visum für das Studium sowie für die Einreise nach Deutschland benötigen.

    Hier finden Sie weitere Informationen.